Die folgenden Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für einen gelingenden Coaching-Prozess. Auch der Klient sollte dies bedenken und er wird im Vorfeld darauf hingewiesen und gebeten nach dem Erstgespräch zu prüfen, ob diese Rahmenbedingungen aus seiner Sicht „passen“.

 

Freiwilligkeit

 

Für einen gelingenden Coaching-Prozess ist die Freiwilligkeit des Klienten, an diesem Prozess teilnehmen zu wollen, essentiell. Es ist klar, dass häufig Klienten von ihren Vorgesetzten und Personalbereichen zu einem Coaching angehalten werden („nominiert“). Trotzdem ist es wichtig, dass eine Zustimmung des Klienten erfolgt, die diesen Akt der Freiwilligkeit dann nachvollzieht. In einem Erstgespräch mit dem Klienten wird es daher immer auch um die Frage gehen, ob sich der Klient mit den Zielen des Coaching-Prozesses identifizieren kann und auch nach einer Nominierung durch Dritte den Weg letztlich dann auch nach dem eigenen freien Willen angehen möchte.

 

Offenheit für Veränderung

 

Eng mit dem Thema der Freiwilligkeit verbunden ist das Thema der Offenheit für Veränderungen. Im Coaching geht es immer um die Begleitung einer zielgerichteten Veränderung. Also ist die Bereitschaft des Klienten zur Veränderung absolut notwendig. Wer alles so bestehen lassen möchte, wie es ist, für den ist Coaching nicht der richtige Weg.

 

Umgekehrt gilt Offenheit auch dem Klienten gegenüber. Dies ist für das Business-Coaching essentiell: es werden keine verdeckten bzw. versteckten Aufträge angenommen.

 

Diskretion

 

Der Klient kann sich darauf verlassen, dass über die geäußerten Inhalte der Coaching-Sitzungen Verschwiegenheit gewahrt wird und nichts nach außen getragen wird. Gerade im Business-Coaching ist es wichtig, das - insbesondere bei nominierten Klienten - am Beginn des Prozesses ein Einverständnis über die Ziele und Messkriterien für die Zielerreichung zwischen dem Coachee und dem Nominierenden (häufig der Vorgestetzte) erzielt wird. Über die Zielerreichung kann dann zum Abschluss des Prozesses diskutiert werden, sie allein ist Gegenstand der Überprüfung des Coaching-Erfolgs. Die Inhalte der Gespräche bleiben unter 4 Augen und Ohren!

 

Gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz

 

Gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz sind ein wichtiger Bestandteil des gemeinsamen Coaching-Prozesses. Sollte dies nicht vorhanden sein, kann das Coaching nicht stattfinden. Daher ergibt sich für beide Seiten, für den Klienten wie für den Coach, nach dem Erstgespräch die Notwendigkeit noch einmal zu „überschlafen“ ob der Coach bzw. der Klient der Richtige ist. Die Entscheidung für das weitere vorangehen im Prozess findet erst nach diesem „Überschlafen“ statt.

 

Professioneller Umgang

 

Der Klient kann mit Fug und Recht erwarten, dass sein Coach sich gewissenhaft auf seine Aufgabe vorbereitet hat. Neben den bisher genannten Rahmenbedingungen gehört hierzu auch eine professionelle Ausbildung und Zertifizierung als Coach und Berater. Dies ist natürlich gegeben.

 

Vertrag

 

Nach dem Erstgespräch wird ein Vertrag geschlossen. Er enthält insbesondere die üblichen kommerziellen Vereinbarungen (Honorar, Zahlungsmodalitäten, Kündigungsrechte usw.) sowie Informationen und Vereinbarungen zu Zeit, Ort, Dauer und geschätztem Umfang des Coaching-Prozesses.